Heilpraktiker/in für Psychotherapie: ein anerkannt Beruf
Wer in Deutschland als HeilpraktikerIn für Psychotherapie tätig sein möchte, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Gesundheitsamtes.
Es handelt sich um eine eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung für das Fachgebiet „Psychotherapie“. Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Kenntnisüberprüfung
vor dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.
Um zu der amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung vor dem Gesundheitsamt zugelassen zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der eingeschränkten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf das Fachgebiet „Psychotherapie“ stellen.
Voraussetzungen: